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Fluggastrechte: Ansprüche bei Flugproblemen im Überblick

Verspätung, Flugausfall, Überbuchung, verpasster Anschluss oder beschädigtes Gepäck: Welche Ansprüche infrage kommen, hängt von Ursache, Strecke und Fristen ab. Zu jedem Fall finden Sie hier eine eigene Seite – dazu eine tagesaktuelle Übersicht möglicherweise betroffener Flüge am Flughafen Berlin Brandenburg.

Welcher Fall betrifft Sie?

Jede Seite beantwortet zuerst die Frage, wann ein Anspruch besteht – und erklärt dann Voraussetzungen, mögliche Ansprüche, Ausnahmen, Nachweise und die nächsten Schritte.

Flugverspätung

Ob bei einer Flugverspätung ein Anspruch besteht, hängt an drei Fragen: Gilt die EU-Verordnung für Ihren Flug, wie groß ist die Verspätung – und worauf sie zurückgeht. Diese Seite geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch.

Flugausfall

Wird ein Flug annulliert, hängt der Ausgleich an einer einzigen Frage: Wann haben Sie davon erfahren – und was wurde Ihnen stattdessen angeboten? Erstattung, Ersatzflug und Betreuung schuldet die Fluggesellschaft dagegen unabhängig von der Ursache.

Überbuchung

Wird Ihnen der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine bestätigte Buchung hatten und rechtzeitig am Flugsteig waren, entstehen Ansprüche – und zwar sofort. Entscheidend ist eine Frage, die am Schalter in Sekunden fällt: freiwillig zurücktreten oder nicht?

Anschluss verpasst

Wer wegen einer kleinen Verspätung den Anschluss verpasst, kommt oft erst Stunden später an. Ob daraus ein Anspruch wird, hängt fast immer an einer einzigen Frage: Waren die Flüge zusammen gebucht – oder einzeln?

Ticketerstattung

Fällt ein Flug aus oder werden Sie nicht befördert, haben Sie die Wahl: Geld zurück oder weiterfliegen. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen, nicht bei der Fluggesellschaft – und sie ist an eine klare Frist gebunden.

Betreuung

Betreuungsleistungen sind der Anspruch, der am schnellsten greift und am häufigsten verfällt: Sie entstehen früher als die Ausgleichszahlung, gelten unabhängig von der Ursache – und wer sie nicht am Flughafen einfordert, bekommt sie selten nachträglich.

Gepäck

Bei Gepäckschäden gilt nicht die EU-Fluggastrechteverordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen – mit deutlich kürzeren Fristen. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch endgültig. Das macht diese Seite zur wichtigsten im Bereich.

Wie Sie einen Anspruch anschließend selbst durchsetzen – mit Musterschreiben, Schlichtungsstelle und Fristen –, steht ausführlich im Ratgeber Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall.

Möglicherweise entschädigungsrelevante Flüge am BER

Annullierte und um mehr als drei Stunden verspätete Flüge der vergangenen 7 Tage – automatisch aus unseren Fluginfotafeln ermittelt.

BZ 271 Blue Bird Airways
BER → Tel Aviv Yafo 23.10.2026 · plan 18:50 Uhr · Abflug
annulliert
VL 179 Lufthansa City
BER → Frankfurt-am-Main 17.10.2026 · plan 10:45 Uhr · Abflug
annulliert
VL 178 Lufthansa City
Frankfurt-am-Main → BER 17.10.2026 · plan 09:55 Uhr · Ankunft
annulliert

Einzelne Flüge zeigen wir aus lizenzrechtlichen Gründen nur für die vergangenen 7 Tage; ältere Zeiträume fließen in die Statistik unten ein. Grundlage sind die regulären Abrufe unserer Fluginfotafeln (Quelle: AeroDataBox); kurzfristige Änderungen der Airline können darin fehlen. Alle Angaben ohne Gewähr – ob tatsächlich ein Entschädigungsanspruch besteht, hängt von Ursache, Strecke und Einzelfall ab.

Verspätungen am BER im Langzeitblick

Zusammengefasste Tageswerte unserer Erfassung seit 09.09.2026 – gezählt werden annullierte und um mehr als drei Stunden verspätete Flüge.

56Flüge > 3 Std. verspätet
(letzte 180 Tage)
283annullierte Flüge
(letzte 180 Tage)
9 Std. 33 Min.längste erfasste
Verspätung
Monat> 3 Std. verspätetannulliertlängste Verspätung
Oktober 2026 35 168 8 Std. 27 Min.
September 2026 21 115 9 Std. 33 Min.
Flugreisende blickt am Flughafen auf die Abflugtafel

Service für Fluggäste

War Ihr Flug dabei? Anspruch unverbindlich prüfen

Bei größeren Verspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlüssen können Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche zustehen – abhängig von Ursache, Strecke und Umständen des Einzelfalls. Ob das für Ihren Flug infrage kommt, lässt sich unverbindlich und kostenlos prüfen.

  • Flugverspätung und Flugausfall
  • Verpasste Anschlussflüge
  • Prüfung unverbindlich, Ergebnis ohne Verpflichtung

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