Flugverspätung
Ob bei einer Flugverspätung ein Anspruch besteht, hängt an drei Fragen: Gilt die EU-Verordnung für Ihren Flug, wie groß ist die Verspätung – und worauf sie zurückgeht. Diese Seite geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch.
Verspätung, Flugausfall, Überbuchung, verpasster Anschluss oder beschädigtes Gepäck: Welche Ansprüche infrage kommen, hängt von Ursache, Strecke und Fristen ab. Zu jedem Fall finden Sie hier eine eigene Seite – dazu eine tagesaktuelle Übersicht möglicherweise betroffener Flüge am Flughafen Berlin Brandenburg.
Jede Seite beantwortet zuerst die Frage, wann ein Anspruch besteht – und erklärt dann Voraussetzungen, mögliche Ansprüche, Ausnahmen, Nachweise und die nächsten Schritte.
Ob bei einer Flugverspätung ein Anspruch besteht, hängt an drei Fragen: Gilt die EU-Verordnung für Ihren Flug, wie groß ist die Verspätung – und worauf sie zurückgeht. Diese Seite geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch.
Wird ein Flug annulliert, hängt der Ausgleich an einer einzigen Frage: Wann haben Sie davon erfahren – und was wurde Ihnen stattdessen angeboten? Erstattung, Ersatzflug und Betreuung schuldet die Fluggesellschaft dagegen unabhängig von der Ursache.
Wird Ihnen der Einstieg verweigert, obwohl Sie eine bestätigte Buchung hatten und rechtzeitig am Flugsteig waren, entstehen Ansprüche – und zwar sofort. Entscheidend ist eine Frage, die am Schalter in Sekunden fällt: freiwillig zurücktreten oder nicht?
Wer wegen einer kleinen Verspätung den Anschluss verpasst, kommt oft erst Stunden später an. Ob daraus ein Anspruch wird, hängt fast immer an einer einzigen Frage: Waren die Flüge zusammen gebucht – oder einzeln?
Fällt ein Flug aus oder werden Sie nicht befördert, haben Sie die Wahl: Geld zurück oder weiterfliegen. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen, nicht bei der Fluggesellschaft – und sie ist an eine klare Frist gebunden.
Betreuungsleistungen sind der Anspruch, der am schnellsten greift und am häufigsten verfällt: Sie entstehen früher als die Ausgleichszahlung, gelten unabhängig von der Ursache – und wer sie nicht am Flughafen einfordert, bekommt sie selten nachträglich.
Bei Gepäckschäden gilt nicht die EU-Fluggastrechteverordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen – mit deutlich kürzeren Fristen. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch endgültig. Das macht diese Seite zur wichtigsten im Bereich.
Wie Sie einen Anspruch anschließend selbst durchsetzen – mit Musterschreiben, Schlichtungsstelle und Fristen –, steht ausführlich im Ratgeber Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall.
Annullierte und um mehr als drei Stunden verspätete Flüge der vergangenen 7 Tage – automatisch aus unseren Fluginfotafeln ermittelt.
Kein Flug passt zu dieser Auswahl – setzen Sie die Filter zurück.
Einzelne Flüge zeigen wir aus lizenzrechtlichen Gründen nur für die vergangenen 7 Tage; ältere Zeiträume fließen in die Statistik unten ein. Grundlage sind die regulären Abrufe unserer Fluginfotafeln (Quelle: AeroDataBox); kurzfristige Änderungen der Airline können darin fehlen. Alle Angaben ohne Gewähr – ob tatsächlich ein Entschädigungsanspruch besteht, hängt von Ursache, Strecke und Einzelfall ab.
Zusammengefasste Tageswerte unserer Erfassung seit 09.09.2026 – gezählt werden annullierte und um mehr als drei Stunden verspätete Flüge.
| Monat | > 3 Std. verspätet | annulliert | längste Verspätung |
|---|---|---|---|
| Oktober 2026 | 35 | 168 | 8 Std. 27 Min. |
| September 2026 | 21 | 115 | 9 Std. 33 Min. |
Service für Fluggäste
Bei größeren Verspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlüssen können Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche zustehen – abhängig von Ursache, Strecke und Umständen des Einzelfalls. Ob das für Ihren Flug infrage kommt, lässt sich unverbindlich und kostenlos prüfen.
Die Prüfung übernimmt MyFlyRight, ein externer, auf Fluggastrechte spezialisierter Anbieter. Der Link führt auf dessen Website, dort gelten seine Bedingungen und Datenschutzhinweise. ihr-parkplatz.de bearbeitet keine Entschädigungsforderungen und erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Verspätungen können Sie nicht buchen – Ihren Parkplatz schon. Stellplatz in Flughafennähe mit Shuttle sichern und entspannt zum Terminal.
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